Mit Innovationsförderung die Versorgung verbessern

Der Bundestag hatte den Innovationsfonds mit dem Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, über die Förderung innovativer Projekte die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft weiterzuentwickeln und zu verbessern. Die Mittel für den Fonds kommen von den gesetzlichen Krankenkassen sowie aus dem Gesundheitsfonds und werden vom Bundesversicherungsamt verwaltet. Angesiedelt ist der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Erfahren Sie mehr:

http://www.kbv.de/media/sp/KBV_Flyer_Innovationsfonds.PDF